Verschoben: Verschoben: Menschenrechte und Glaubensfreiheit in Syrien

Kunst und Kultur - Podiumsdiskussion
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Mi, 9.12.2020, 17:30
09.12.2020 - 17:30
Tarek Bashour, Dr. Andreas Goetze

Beschreibung

Die Freiheit im Allgemeinen und die Glaubensfreiheit sind gemäß der syrischen Verfassung geschützt. Syrien ist eine demokratische Republik laut des ersten Grundsatzes der Verfassung. Theoretisch liest sich die Verfassung gut, wenn man übersieht, dass Al-Scharia laut des dritten Grundsatzes der Verfassung eine Hauptquelle der Gesetzgebung ist. Das heißt aber nicht, dass Syrer gar keine Glaubensfreiheit genießen oder, besser gesagt, genossen haben. Heute kann man in Syrien gar nicht mehr von irgendwelchen Rechten sprechen, geschweige denn von Menschenrechten. Vor dem Krieg waren wir ungeachtet der Religion alle Syrer. Doch auch damals galt: Manche waren syrischer als die anderen!

Tarek Bashour, gebürtiger Syrer, Jurist für Menschenrechte und Ausländerrecht, Berater für Re-Integration bei der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) in Duisburg.

Moderation: Dr. Andreas Goetze, Landeskirchlicher Pfarrer für den interreligiösen Dialog (EKBO)

 

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Religion – Politik – Spiritualität

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